vereidigen

vereidigen
ver|ei|di|gen [fɛɐ̯'|ai̮dɪgn̩] <tr.; hat:
jmdn. durch einen Eid auf, zu etwas verpflichten:
die Zeugen wurden vereidigt; der Präsident wurde auf die Verfassung vereidigt.
 
• beeiden/beeidigen/vereidigen
Die Verben beeiden und (gehoben:) beeidigen werden ohne Bedeutungsunterschied im Sinne von unter Eid aussagen, eine Aussage, einen Tatbestand oder die Richtigkeit einer Behauptung durch Eid (vor Gericht, bei der Polizei) bekräftigen gebraucht.
– Der Zeuge sagte, er habe den Mann noch kurz vor dessen Tod gesehen und er wäre bereit, diese Aussage zu beeidigen/beeiden.
Das Partizip Perfekt »beeidigt« wird darüber hinaus (vor allem in Verbindung mit bestimmten Berufsbezeichnungen) auch in der Bedeutung von vereidigen verwendet:
– öffentlich beeidigter Übersetzer und Dolmetscher für die polnische Sprache
Vereidigen (mit Akkusativ der Person!) bedeutet hingegen eine Person durch Eid verpflichten, an bestimmte Verpflichtungen, Aufgaben binden. Beamte und Rekruten werden z. B. vereidigt:
– Die Bundestagspräsidentin vereidigte den Bundeskanzler.
– Die Rekruten wurden gestern in der Kaserne vereidigt.

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ver|ei|di|gen 〈V. tr.; hatdurch Eid verpflichten ● Beamte, Rekruten \vereidigen

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ver|ei|di|gen <sw. V.; hat [spätmhd. vereidigen]:
jmdn. durch Eid auf, zu etw. verpflichten; jmdm. einen Eid abnehmen:
Rekruten, Soldaten v.;
einen Zeugen vor Gericht v.;
der Präsident wird auf die Verfassung vereidigt;
ein vereidigter Sachverständiger, Dolmetscher.

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ver|ei|di|gen <sw. V.; hat [spätmhd. vereidigen]: jmdn. durch Eid auf, zu etw. verpflichten; jmdm. einen Eid abnehmen: Rekruten, Soldaten v.; einen Zeugen vor Gericht v.; einen Zeugen auf etw. v. (ihn eine Aussage beeiden lassen); der Präsident wird auf die Verfassung vereidigt; am Abend werden wir ... auf den Führer Adolf Hitler und Großdeutschland vereidigt (Borkowski, Wer 85); ein vereidigter (durch Eid an das Gesetz gebundener) Sachverständiger, Dolmetscher.

Universal-Lexikon. 2012.

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  • vereidigen — V. (Mittelstufe) jmdm. einen Eid abnehmen Beispiel: Der neue Staatspräsident wurde gestern vereidigt. Kollokation: jmdn. als Dolmetscher vereidigen …   Extremes Deutsch

  • vereidigen — ver·ei·di·gen; vereidigte, hat vereidigt; [Vt] jemanden vereidigen jemanden einen Eid sprechen lassen <Rekruten, Soldaten, Zeugen vereidigen>: ein vereidigter Sachverständiger || hierzu Ver·ei·di·gung die; meist Sg …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • vereidigen — einen Eid abnehmen, einschwören, unter Eid nehmen, verpflichten; (österr.): angeloben; (schweiz., sonst geh.): in Pflicht nehmen; (österr. Amtsspr., sonst veraltet): beeidigen. * * * vereidigenunterEidnehmen,durchEidverpflichten;österr.:angeloben;… …   Das Wörterbuch der Synonyme

  • vereidigen — vereidige …   Kölsch Dialekt Lexikon

  • vereidigen — ver|ei|di|gen; vereidigte Sachverständige …   Die deutsche Rechtschreibung

  • jemanden vereidigen — den Eid abnehmen …   Universal-Lexikon

  • beeidigen — be|ei|di|gen [bə |ai̮dɪgn̩] <tr.; hat (geh.): durch einen Eid bekräftigen; beschwören: sie mussten ihre Aussage vor Gericht beeidigen; beeidigte Zeugenaussagen. Syn.: ↑ beeiden.   • beeiden/beeidigen/vereidigen Die Verben beeiden und… …   Universal-Lexikon

  • beeiden — geloben; schwören; beschwören; versichern * * * be|ei|den [bə |ai̮dn̩] <tr.; hat: durch einen Eid bekräftigen, beschwören: eine Aussage vor Gericht beeiden. Syn.: ↑ beeidigen (geh.).   • beeiden/beeidigen/vereidigen Die Verben …   Universal-Lexikon

  • Vereidigung — Ver|ei|di|gung 〈f. 20〉 das Vereidigen * * * Ver|ei|di|gung, die; , en: das Vereidigen: die öffentliche V. der Rekruten. * * * Ver|eidigung,   österreichische Angelobung, der Vorgang, in dessen Verlauf eine eidverpflichtete Person den Eid leistet …   Universal-Lexikon

  • Eid — Barack Obama bei der Ablegung des Eides zum Amtsantritt als 44. US Präsident am 20. Januar 2009 Der Eid (auch leiblicher Eid genannt) dient der persönlichen Bekräftigung einer Aussage. Er verpflichtet zur Wahrheit (z. B. in… …   Deutsch Wikipedia

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